Literatur

Beispiele aus der Literatur zum Zustand der Rechtsprechung in Deutschland:

- Dr. Henry Richter:  "Die Lüge Recht"  Moby Verlag, Berlin 1997

- Dr. Egon Schneider:  "Der Niedergang des Rechtsstaates" in "Festschrift für Christian Richter II" Nomos Verlag, Baden-Baden 2006

- Norbert Blüm (ehem. Bundesminister): "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" Westend Verlag, Frankfurt 2014

- Rolf Bossi:  "Halbgötter in Schwarz"  Eichborn Verlag, Frankfurt 2005

- Sabine Rückert: "Unrecht im Namen des Volkes"  Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 2007

- Jürgen Roth, Rainer Nübel, Rainer Fromm:  "Anklage unerwünscht. Korruption und Willkür in der deutschen Justiz"   Eichborn Verlag 2007

- Gerichtsverfassungsgesetz §§ 146 und 147; hier ist die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften festgelegt. Sie steht im Widerspruch zum Gewaltenteilungsgebot des Grundgesetzes (Art. 20).

- Frank Fahsel (Richter i.R.):  Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 9.4.2008, bitte hier klicken

- Prof. Hans-Joachim Selenz: "Justiz-Sumpf Deutschland" Peine 2008

- Volker Pispers, politisches Kabarett "...bis neulich 2014": http://www.youtube.com/watch?v=OpFNlNK8j20

- politisches Kabarett von Claus von Wagner, Max Uthoff und Dietrich Krauß in der Sendung "Die Anstalt" vom 24.4.2018 zum Entstehungsprozess von Hartz IV:  https://www.youtube.com/watch?v=fR4KXILpYUQ

- Klaus-Detlev Godau-Schüttke: "Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland" forum historiae juris, 2001 (online verfügbar)

- Prof. Dr. Gerhard Wolf: "Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?" in Juristische Schulung (JuS) 1996, Heft 3, Seiten 189 ff. Zum Text bitte hier klicken. 

- Prof. Dr. Joachim Perels: "Das juristische Erbe des Dritten Reiches. Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung" Campus Verlag 1999 

- Prof. Dr. Manfred Görtemaker und Prof. Dr. Christoph Safferling: "Die Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit - eine Bestandsaufnahme" Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Mai 2013. Erweiterte und ihre Untersuchung abschließende Ausgabe Okt. 2016 unter dem Titel: "Die Akte Rosenburg"

- Prof. Dr. Willi Geiger (1909 - 1994), Richter am Bundesverfassungsgericht von 1951-1977 sagte: "Unter den in der Bundesrepublik Deutschland obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (Zitat aus seinem Festvortrag vom 25.6.1982, abgedruckt in der Deutschen Richterzeitung 1982, Seite 325) Als Quintessenz sagte Prof. Geiger, der diesen vermeintlichen Rechtsstaat auf den entscheidenden Ebenen mitgeprägt hat: "Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden." 

Willi Geiger wusste, wovon er sprach, hatte er doch selbst dazu beigetragen, dass das Rechtssystem der neuen Bundesrepublik zu einem Rechtsverweigerungssystem wurde. Er war im 3. Reich als studierter Jurist Mitglied der NSDAP und der SA und wirkte laut 'Personenlexikon zum 3. Reich' als NS-Staatsanwalt in Bamberg an mehreren Todesurteilen mit. Seine Dissertation von 1941 enthielt den Satz: "Über der uneingeschränkten Pflicht zur Wahrheit steht die Pflicht zur Pflege des Gemeinwohls." Diese Befürwortung eines sogenannten Gemeinwohles ohne Wahrheit galt nach dem Krieg offenbar als Empfehlung, so dass er 1947 ungeachtet seiner Mitschuld an den Verbrechen des 3. Reichs an das Oberlandesgericht in Bamberg gerufen wurde und von 1949-1950 persönlicher Referent des FDP-Ministers im Bundesjustizministerium wurde, der vorher in Bamberg Präsident des Oberlandesgerichts gewesen war. Willi Geiger übernahm im Bundesjustizministerium das Verfassungsreferat und konnte das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach seinen Bedürfnissen entwerfen. Er richtete es so ein, dass Richter am Bundesgerichtshof gleichzeitig Richter am Bundesverfassungsgericht sein konnten und war dann auf Vorschlag der CDU/CSU und der Bayerischen Staatsregierung von 1951 bis zu seiner Pensionierung 1977 gleichzeitig Richter am Bundesverfassungsgericht und Senatspräsident am Bundesgerichtshof, wo er (lt. NJW 1994, 1050) u.a. zuständig war für Fragen der Entschädigung für staatliche Eingriffe. Neben seinen beiden Richterämtern war er viele Jahre zusätzlich Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer, wo er auf den Verwaltungsnachwuchs Einfluss nehmen konnte, so dass er mit seinen drei Posten praktisch eine Art Oberaufsicht über den Umgang mit den von den Siegermächten nicht verfolgten Verbrechen des NS-Regimes führen konnte, nach seinem Motto: "Über der uneingeschränkten Pflicht zur Wahrheit steht die Pflicht zur Pflege des Gemeinwohls." Nach diesem Motto (das von Berlusconi stammen könnte) wurden die Verbrechen einer großen Zahl von Nazi-Richtern gegen die Menschlichkeit unter den Tisch gekehrt, so dass zahlreiche Juristen ihm für dieses Motto zu Dank verpflichtet waren und das Rechtsverweigerungssystem weiter aufrecht erhalten und an ihre Nachfolger weitergegeben haben.

Die Bundesjustizministerin der Justiz hat im Januar 2012 eine "unabhängige wissenschaftliche Kommission" unter der Leitung der in der Literaturliste genannten Professoren Görtemaker und Safferling zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesjustizministeriums eingesetzt. Wie deren Veröffentlichungen zeigen, waren über 50 % der Juristen in führenden Leitungspositionen bis in die 70er Jahre Mitglieder der NSDAP und zu einem erheblichen Teil gleichzeitig Mitglieder der Schlägertruppe SA gewesen. Diese Personen hatten maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung der BRD. Es wird aus den Untersuchungen der Kommission deutlich, wie Deutschland zu einem Rechtsverweigerungsstaat gemacht wurde. Eine Bereitschaft zur Korrektur ist aber nicht zu erkennen. Der von Bundesjustizminister Maas als "bedrückend" bezeichnete Abschlussbericht wurde am 10. Oktober 2016 ohne Bezug zu den gegenwärtigen Missständen in der Justiz präsentiert. Dabei haben die meisten heutigen Juristen ihre Ausbildung durch Nazi-Juristen erhalten und tragen diese Pest weiter.