Die 6 Petitionen

Die im April 2007 verfassten 6 Petitionen an den DEUTSCHEN BUNDESTAG sind folgende:

 

Petition I: "Stopp der Nichtannahme-Praxis des Bundesverfassungsgerichts"

Petition II: "Stopp der zeitlichen Befristung der Beschwerdemöglichkeit gegen Gesetze"

Petition III: "Stopp der Bindung der Richter an eigene Fehlurteile"

Petition IV: "Stopp der Verfilzung in der Justiz"

Petition V: "Stopp richterlicher Willkür durch wirksame Ausgestaltung des Ablehnungsrechts"

Petition VI: "Effektive Bindung der Richter an die Wahrung der Menschenrechte"

 

Der Text der Original-Petitionen kann jeweils durch Anklicken in der Liste auf der rechten Bildschirmseite geöffnet werden.  

Bei allen 6 Petitionen hat der Petitionsausschuss dem Bundestag in Form einer Beschlussempfehlung den Antrag vorgelegt, den Petitionen nicht zu entsprechen, woraufhin das Plenum des 16. Deutschen Bundestages diese Beschlussempfehlung angenommen hat. Damit sei die "Eingabe ordnungsgemäß behandelt worden".

Das Petitionsrecht nach Art. 17 des Grundgesetzes wird vom Petitionsausschuss so ausgelegt, dass nur ein "Anspruch auf eine einmalige sachliche Prüfung desselben Vorbringens durch dieselbe Stelle" gewährt wird; das bedeutet, dass Petitionen nach einer Neuwahl des Bundestages wiederholt werden können. Der 16. Deutsche Bundestag (Schröder-Regierung) endete mit der konstituierenden Sitzung des 17. Deutschen Bundestages am 27.10.2009. In der Zusammensetzung des Petitionsausschusses hat sich allerdings wenig verändert, wie überhaupt. 

Erfolgsaussichten hat eine Petition zum einen, wenn sie von zahlreichen Befürwortern mitgezeichnet wird, zum anderen, wenn dasselbe Anliegen von unterschiedlichen Petenten vorgetragen wird, zudem kann es hilfreich sein, Abgeordnete mit dem Anliegen direkt anzuschreiben, bzw. darauf anzusprechen.