Stopp der zeitlichen Befristung der Beschwerdemöglichkeit gegen Gesetze
Petition II (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss hat zu dieser öffentlichen Petition am 2.3.2009 merkwürdigerweise eine öffentliche Anhörung durchgeführt, obwohl ihm bereits die ablehnende Beschlussempfehlung der beiden Berichterstatter vorlag. Dementsprechend enthielt die ankündigende Pressemitteilung des Bundestages vom 24.2.2009 keinen Hinweis auf diese Einzelpetition, sondern nur auf die mehrheitsfähigeren Petitionen anderer Petenten. In der Anhörung nahm ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums (ein ehemaliger Richter) zu der für eine verbesserte Beschwerdemöglichkeit gegen Gesetze verfassten Petition II Stellung und hat ebenfalls empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen. Wie sollte eine zur Machtausübung angetretene Regierung denn auch ein Interesse daran haben, die Beschwerdemöglichkeit gegen ihre Gesetze zu fördern?! 'Der Bundestag' hat sich der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angeschlossen, womit das Verfahren zu Petition II beendet war.