Stopp richterlicher Willkür durch wirksame Ausgestaltung des Ablehnungsrechts
Petition V (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss hat zu dieser Petition eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums eingeholt, die Anlass zu einem Ergänzungsschreiben gegeben hat. Der Petitionsausschuss ist jedoch auf der Linie des Ministeriums geblieben und hat dem Bundestag empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen. 'Der Bundestag' ist der Beschlussbegründung des Petitionsausschusses gefolgt. Damit war das Petitionsverfahren beendet.