Frieden braucht

Freiheit

 

Freiheit braucht

Gerechtigkeit

 

Gerechtigkeit braucht

die Bereitschaft zur

Objektivität

    

Objektivität braucht

die Befreiung

von Not

 

 Befreiung von Not

braucht

bedingungsloses Geld

 

bedingungsloses Geld

braucht

ein neues

Geldsystem

- und ein Grundrecht

auf Geld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meinungsfreiheit?

Art. 5 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Unter dem Vorwand, die Bevölkerung vor Desinformation zu schützen, wurde nun auch in Deutschland dieses Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit in der Praxis so weit ausgebremst, dass man von einer Meinungsdiktatur sprechen muss. Immer mehr Menschen befürchten existenzielle Nachteile, wenn sie sagen was sie denken. Nur wer die Linie der Regierung vertritt, ist aufgerufen, sich so viel zu äußern wie er kann und dafür auch auf die Straße zu gehen. Dass die Meinungsfreiheit zum Schutz gegen die Übermacht der Regierung und ihrer Organe ins Grundgesetz geschrieben wurde, wird unter den Tisch gekehrt, und weder die Staatsanwaltschaft (sie untersteht ja dem Justizministerium und ist deshalb ein Organ der Regierung) noch die Gerichte (die unabhängig sein sollten, es aber nicht sind), unternehmen etwas gegen diese Aushebelung der Verfassung. Wer bleibt zum Schutz der Grundrechte übrig? Die wenigen Menschen, die sich nicht für dumm verkaufen lassen und selbst zwischen Information und Desinformation unterscheiden wollen.

Beispielhaft, wie sehr Propaganda und Wirklichkeit auch bezüglich der Meinungsfreiheit auseinanderklaffen, sei hier die Ablehnung des Manuskripts von Kim Modi "DER GROSSE AUFBRUCH zur Menschlichkeit" (siehe Menüpunkt "AUFBRUCH zur Menschlichkeit") zunächst durch BoD, Books on Demand, genannt. BoD ist nach eigenen Angaben mit über 50.000 Autorinnen und Autoren europäischer Vorreiter und führender Spezialist im Bereich Self-Publishing. Auf deren Internetseite bod.de heißt es unter Hilfe & Service:

"Für gewöhnlich entscheiden Verlage darüber, ob und welche Werke sie in ihr Programm aufnehmen ... Daher wählen sie sehr bewusst aus, welche Autoren und Bücher sie publizieren. Self-Publishing wiederum gibt allen Autoren die Freiheit, genau die Bücher zu schreiben und unabhängig zu veröffentlichen, von denen sie träumen ... Während des gesamten Prozesses haben Autoren die völlige kreative Freiheit. Sie allein entscheiden über den Inhalt, die Gestaltung, den Preis und den Veröffentlichungszeitpunkt der Bücher."

Da passt es natürlich in besonderer Weise, wenn BoD (am 25.5.2021) in der Manuskriptablehnung (zum Öffnen bitte anklicken) schreibt: "Ihr eingereichtes Manuskript widerspricht aufgrund seines Inhalts den Grundsätzen unseres Unternehmens bzw. unserer Vertriebspartner, deshalb können wir Ihren Titel nicht in den Buchhandel bringen."

Ungewollt hat damit der Marktführer BoD, ein Tochterunternehmen des Buch-Großhändlers Libri, die Aussage im Buch von Kim Modi über die Beherrschung der Medien und die Behinderung von Aufklärung bestätigt.

Ganz ähnlich war die Antwort des 'Selfpublishing'-Hauses Morawa in Österreich (mymorawa.com):

"Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Manuskripts. Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit der Geschäftsleitung möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir von einer Veröffentlichung absehen. Es steht natürlich jedem frei, seine Meinung zu dem Thema, das gerade die ganze Welt beschäftigt zu haben und das ist auch in Ordnung. Genauso verhält es sich mit anderen Themen, die in dem Manuskript beschrieben werden. Diese unterscheiden sich in diesem Fall jedoch grundlegend von der unseren."

Morawa hat übersehen, dass es in dem Buch von Kim Modi im Wesentlichen nicht um eine Meinung, sondern um eine Beweisführung geht, ohne die es kein Aufklärungsbuch wäre; und Aufklärung ist nunmal mit Änderungen und neuen Ansichten verbunden. Eine offene Gesellschaft, wie sie mit der Verankerung der allgemeinen Menschenrechte angestrebt wurde, hätte damit kein Problem.

Der Vertrieb als E-Book wurde ebenfalls abgelehnt. So schrieb z.B. der Self-Publishing-Anbieter BookRix aus München: "Leider müssen wir dir mitteilen, dass wir dein eBook "Der große Aufbruch" nicht in den Handel ausliefern können, da die Shops aktuell keine eBooks akzeptieren, die sich mit dem Thema "Corona-Virus" und "Covid 19" beschäftigen. Der Buchhandel möchte vermeiden, dass ungesicherte Informationen zu dem Thema in dem jeweiligen Shop verbreitet werden. Aufgrund der großen Anzahl an Titeln, die gerade zu dem Thema veröffentlicht werden, werden daher diese Titel pauschal abgelehnt."

Selbst die großen Selfpublishing-Häuser haben heute Angst um ihr Geschäft, wenn sie ein kleines Buch, das die Dinge beim Namen nennt und damit vielen auf die Füße tritt, publizieren. Was will man da an wirklicher Aufklärung von Journalisten noch erwarten, oder gar von Politikern, denen nichts mehr am Herzen liegt, als ihre Karriere?

Da kann man von Glück sagen, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels noch an der Einstellung festhält, auch anderen Meinungen auf der Buchmesse ein Forum zu bieten. So wurde das Buch von Kim Modi auf der Frankfurter Buchmesse im September 2021 (mit den Corona-Einlassbeschränkungen) im Rahmen der Livro-Ausstellung ausgestellt.

Daraufhin wurde es von lovelybooks.de angeboten, mit Vertrieb über Amazon. Doch Amazon selbst boykottiert das Buch, indem sie bei der Darstellung des Buches geschrieben haben, dass es nicht lieferbar sei, obwohl es im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) für jeden Händler sichtbar als lieferbar geführt wurde. Darauf angesprochen antwortet Amazon höflich, dass sie sich darum kümmern werden, eine Richtigstellung ist aber nicht erfolgt.

Amazon hatte das Buch direkt nach seiner Ankündigung im VLB in sein Prime-Programm aufgenommen, wenige Tage später jedoch wieder entfernt, ohne das Buch in Händen gehabt zu haben. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit soll offenbar nur noch auf die ungeäußerte Meinung zutreffen, wenn sie der Mehrheitsmeinung nicht entspricht. Das war schon immer das zentrale Element zur Aufrechterhaltung etablierter Herrschaftsverhältnisse, die an allgemeinen Menschenrechten kein wirkliches Interesse haben, und läuft auf DDR- bzw. chinesische Verhältnisse hinaus.

Wenn man die Aussage von Justizministerin Lambrecht bedenkt, die am 5.11.2019 in der FAZ schrieb: "Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt", dann ist klar, dass es in der Praxis kein Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gibt, denn die Regierung stellt Gesetze auf, wie es ihr gerade beliebt. Hängen die Grundrechte aber von den Gesetzen der Regierung ab, dann sind es keine Grundrechte, sondern bestenfalls unverbindliche Absichtserklärungen, die jederzeit zurückgenommen werden können, und in der Praxis vor Gericht auch jederzeit beliebig zurückgenommen werden.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist in diesem Sinne ein Teil des Problems. Sie organisierte zum 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts 2021 einen Wettbewerb unter dem Motto "WIR IST PLURAL" für Projekte zur Stärkung der demokratischen Werte des Grundgesetzes. Mit dem Motto sollte offenbar Pluralismus dargestellt werden. Doch schon in der Beschreibung heißt es, auch die Corona-Pandemie zeige, "dass die Werte der Demokratie immer wieder gegen Verschwörungstheorien und antidemokratische Angriffe vertreten werden müssen." Und das zeigt, wie überfällig eine Definition von Demokratie ist, denn schließlich nannte sich auch die DDR eine Demokratie und Westdeutschland ein faschistisches System. Die Bundeszentrale zielt mit dem zitierten Satz keineswegs auf einen Pluralismus unterschiedlicher Meinungen geschweige denn die sachliche Auseinandersetzung damit, sondern fördert die Diktatur der Mehrheit bzw. des WIR, und ist auf Ausgrenzung gerichtet. Dementsprechend hat sie das Aufklärungsbuch "DER GROSSE AUFBRUCH zur Menschlichkeit", das als Projekt zur Stärkung der demokratischen Werte des Grundgesetzes eingereicht worden war, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, um es der Öffentlichkeit vorzuenthalten, die zur Abstimmung über die zugelassenen Projekte aufgerufen wurde. Es hätte dem Bundesverfassungsgericht zu seinem 70. Geburtstag gut gestanden, Kritik zuzulassen.  

Bilden Sie sich angesichts dieser klimaneutralen Bücherverbrennung Ihr eigenes Urteil über das Buch von Kim Modi in einem politischen Umfeld, das Meinungsfreiheit nur noch zum Aushorchen der Bevölkerung gebraucht und deshalb auf das Beschreiben von Befindlichkeiten oder Problemen und das Stellen von Fragen beschränkt, die im Wesentlichen aber ungelöst bzw. unbeantwortet bleiben sollen, um die Abhängigkeiten aufrecht zu erhalten.

Oder wollen Sie elektronisch überwacht in einer Scheindemokratie bzw. Demokratur leben?