Effektive Bindung der Richter an die Wahrung der Menschenrechte
Petition VI (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss, der nicht bereit war, dem Petenten die beiden Sachbearbeiter für seine Petition zu benennen, hat dem Bundestag empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen. 'Der Bundestag' ist der Beschlussbegründung des Petitionsauschusses gefolgt, womit das Petitionsverfahren beendet war.