Menschenrechte sind Freiheitsrechte
Willkommen auf der Internet-Seite der Grundrechtsschutz-Initiative!
Menschenrechte sind ein Versprechen, das nicht eingelöst wurde – deshalb diese Initiative. Zentraler Punkt: Wo das Geld das Sagen hat, gibt es keine Menschenrechte. Was es stattdessen gibt, für einige und für andere nicht, das sind Privilegien. Die Menschenrechte als Grundrechte für alle Menschen führen ein Schattendasein auf der politischen Bühne und werden für Kulissenzauber missbraucht, anstatt die Grundlage der Politik zu bilden. Die Regierungen setzen sich über die Menschenrechte hinweg, sobald die Macht des Geldes die Stimme erhebt, und das tut sie nahezu ununterbrochen.
Dass Menschenrechte Freiheitsrechte sind, wird beispielsweise die „Freie Demokratische Partei, FDP", die sich „Die Liberalen" nennt, ohne Weiteres bestätigen. Sobald wir aber ergänzen, dass Freiheit die Freiheit von Fremdbestimmung bedeutet, wird offenbar, dass die Hartz-IV-Partei FDP Menschenrechte nur für sich und ihr Klientel möchte, mit dem Recht, über andere bestimmen zu können. Sie nennt sich deshalb auch "Bürgerrechtspartei" und führt die Menschen damit in die Irre, denn die Wenigsten machen sich bewusst, dass der Begriff "Bürger" ursprünglich nur für männliche Vermögende verwendet wurde. Die Bürgerrechte sind nicht mit den Menschenrechten zu verwechseln, und schon gar nicht mit den allgemeinen Menschenrechten. Wäre dem nicht so, würde man beispielsweise nicht von "Einbürgerung" sprechen. Das Anliegen auf dieser Internetseite sind die allgemeinen Menschenrechte, und nicht die käuflichen Bürgerrechte.
Da Hartz IV Fremdbestimmung der Erwerbslosen und damit Freiheitsentzug bedeutet, offenbart eine Partei, die für Hartz IV eintritt und gleichzeitig behauptet, für Freiheit und Menschenrechte einzutreten, dass sie von einem Begriff des Menschseins ausgeht, der Millionen Bürgern das Menschsein und die Menschenrechte abspricht – und dabei dachten wir, derlei Einschränkungen mit dem Hitler-Regime endgültig hinter uns gelassen zu haben.
Der wohlklingende Satz des Generalsekretärs Lindner und späteren Vorsitzenden der FDP in seinem Beitrag für den Tagesspiegel vom 30.10.2011 "Liberalismus lässt die Menschen in Ruhe aber nicht im Stich", mit dem er eine der Kernaussagen des FDP-Programms zusammengefasst haben will, offenbart angesichts der gleichzeitigen Befürwortung von Hartz IV, dass Erwerbslose von der FDP nicht als Menschen angesehen werden. Diese werden nämlich nicht in Ruhe gelassen, sondern nach dem Regelwerk des Sozialgesetzbuches II von der Arbeitsmarktverwaltung wie Versuchsratten konditioniert, oder mit den Worten des internen 3-Punkte-Programms der NPD (laut U. Luthardt) ausgedrückt: Bedroht, schikaniert und provoziert, und wenn das nicht wirkt, wird Gewalt angewendet.
Alle Parteien, die für Harzt IV eintreten, offenbaren mit ihrer Befürwortung der Diskriminierung der Familien von Erwerbslosen ein Menschenbild, das eine Affinität zur nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands offenbart. Und dazu gehören nicht nur die Parteien Schwarz, Rot und Blau, sondern, wie z.B. eine Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales am 29.6.2015 wieder gezeigt hat, u.a. auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Das Anstreben eines NPD-Verbotes vergrößert deshalb nur die Verlogenheit der Politik in Deutschland, die sich äußerlich von der Faschismus-Vergangenheit abzugrenzen sucht, an einem diskriminierenden Menschenbild aber festhält.
"Unter fremdem Machtdiktat kann niemand seine Einzigartigkeit entfalten", heißt es in dem genannten FDP-Artikel. Was also bewirkt das Machtdiktat der Arbeitsmarktverwaltung bei den Erwerbslosen??? Doch bei seiner Aussage hat der damalige FDP-Generalsekretär nicht an die Erwerbslosen gedacht, die er dem Zwang von Hartz IV unterworfen sehen möchte. Er schreibt in dem Artikel weiter: "Der Staat kann Garant für individuelle Freiheit sein, wenn er das Recht des Stärkeren durch die Stärke des Rechts bricht." Das sind leere Floskeln von einer Partei, die längst dem Geld das sogenannte, besser aber vermeintliche Recht des Stärkeren über die Stärke des Rechts, und insbesondere über die Stärke der allgemeinen Menschenrechte, zuerkannt hat. Der Vorsitzende der FDP von 2010 (Westerwelle) hat wiederholt bestätigend den Spruch verwendet: "Wer das Geld gibt, hat das Sagen", und auch der damalige FDP-Minister für Entwicklungshilfe handelte nach demselben Motto. Eigentlich diente dieser Spruch - genauso wie das Sprichwort "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei" - der Beschreibung menschenrechtswidriger Zustände, von der FDP jedoch wurde die Aussage "Wer das Geld gibt, hat das Sagen" zum Programm erhoben, so dass daraus auf der Einnahmenseite eine Aufforderung zur Bestechung geworden ist, die Aufforderung nämlich, über Parteispenden in entsprechender Höhe Einfluss auf die Politik zu nehmen, was die Käuflichkeit und Prostitution der Politik bedeutet.
Die Käuflichkeit der Politik ist derart verbreitet, dass sie unreflektiert als selbstverständlich angenommen wird und in den Massenmedien niemand zu sehen ist, der sich an diesem Credo der FDP gestört hätte. Die Grundrechtsschutz-Initiative stellt deshalb die Frage nach der Vereinbarkeit der Denkweise, die dem Geld das Sagen überlässt, mit der Behauptung der selben Politiker, die Menschenrechte achten zu wollen. Das Motto "Wer das Geld gibt, hat das Sagen" bestimmt auf der Ausgabenseite, dass Geld nicht bedingungslos gegeben, sondern an Forderungen geknüpft wird. Dass dies eine Finanzdiktatur bedeutet, ist nicht nur daran abzulesen, dass die Bezieher von Sozialleistungen der Fremdbestimmung durch den Geldgeber, und damit dem selbstgefälligen Recht des Stärkeren unterworfen werden, sondern inzwischen auch ganze Staaten, wie wir an der Erpressung Griechenlands durch die stärkeren Euroländer sehen, die Griechenland vorschreiben, was es zu tun hat um das nächste Stück Zucker zu 'kriegen'. Die Denkweise ist dieselbe im Kleinen wie im Großen. Deshalb hätten Demokraten, wenn es denn welche gibt in Deutschland, dieser Denkweise längst die Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte entgegensetzen müssen, von denen das Motto „Wer das Geld gibt, hat das Sagen" die völlige Abkehr bedeutet.
Die Aussagen der FDP zu ihrem angeblichen Kernanliegen entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Worthülsen, die mit einer entgegengesetzten Politik gefüllt sind. Tatsächlich ist das Ziel der FDP nicht die individuelle Freiheit, die Freiheit eines selbstbestimmten Lebens für alle, sondern, wie es in dem Artikel ihres damaligen Generalsekretärs heißt: "die beste Freiheitsbilanz der Gesellschaft." Die Freiheit wird in der FDP also bilanziert, und es liegt auf der Hand, dass bei einer Partei, die dem Geld das Sagen überlässt, die Freiheit der Vermögenden mehr zählt als die Freiheit der anderen. Das zeigt auch die Aussage ihres Generalsekretärs, wonach die Grünen mit ihrer Forderung nach Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 48 % die Wachstumskräfte strangulieren würden. Dass Millionen Menschen in der Armutsfalle stranguliert werden, zählt in der Freiheitsbilanz der FDP nicht.
Die Grundrechtsschutz-Initiative ist gegen jedes Strangulieren und hat deshalb ein Geldsystem entwickelt und vorgeschlagen (siehe Menüpunkt „Die 7. Petition"), das all diese Probleme löst. Als Initiative zum Schutz der Grundrechte muss sie jedoch dem Schutz der Schwächeren Priorität einräumen, denn Grundrechte haben den einzigen Zweck, dem Schutz der Schwächeren vor der Willkür der Stärkeren zu dienen!
--- Wir fordern deshalb die FDP dazu auf, im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit für die Abschaffung der diskriminierenden Regelungen im Sozialgesetzbuch II (insbesondere der Sanktionen) einzutreten oder die Behauptung zu widerrufen, die Gesellschaftpolitik der FDP bzw. der Liberalismus lasse die Menschen in Ruhe. Solange beides nicht geschieht, geht die Grundrechtsschutz-Initiative davon aus, dass die FDP auf einem Menschenbild fußt, das Erwerbslose nicht als Menschen ansieht. ---
Wir greifen die FDP hier deshalb heraus, weil sie den für die Menschenrechte zentralen Begriff der Freiheit vereinnahmt und in Misskredit bringt.
Dass Freiheit bei der FDP nichts mit Menschenrechten zu tun hat, geht auch aus den Worten ihres Vorsitzenden 2011 hervor, der das Parteimotto am 16.9. so formuliert hat: "Du darfst alles sagen was Du denkst, wenn Du denkst." Ob jemand diese Bedingung erfüllt, und deshalb in der FDP sagen darf, was er denkt, hängt davon ab, ob er etwas sagen möchte, das dem Vorsitzenden, der die Interessen seiner Geldgeber vertritt, gefällt oder nicht. Solche Zustände kennzeichnen Diktaturen, nicht aber Demokratie und Menschenrechte.
Mit dem Satz "Wer das Geld gibt, hat das Sagen" ist ja nicht die geldgebende Masse der Steuerzahler gemeint, die den Politikern ihr selbst bestimmtes und eigenmächtig als bedingungslos angenommenes Grundeinkommen sichert, sondern es wird auf der Einnahmeseite an das zusätzliche Geld gedacht, das den Spielraum erweitert. Ähnlich wie ein Kind die tägliche Grundversorgung durch seine Eltern als selbstverständlich ansieht, während es z.B. die Verkäuferin hervorhebt, die ihm an der Kasse ein Bonbon zusteckt. Das ist das Niveau, auf dem sich die Politik heute an der Wahrung der Menschenrechte vorbei bewegt ohne z.B. zu bedenken, dass alle Menschen Konsumenten und damit zumindest Mehrwertsteuerzahler sind, aber auch Stromsteuerzahler, evtl. Mineralölsteuer- bzw. Energiesteuer-, Tabaksteuer-, Kaffeesteuer- und Branntweinsteuerzahler, so dass ein erwerbsloser Konsument nicht weniger Steuerzahler ist als ein Politiker, der seine Bezüge aus Steuermitteln erhält und schon deshalb keinen Grund zur Überheblichkeit gegenüber Beziehern von Sozialleistungen am anderen Ende der Skala hat.
Als Beispiel sei hier auf die Statistik des Statistischen Bundesamtes über das Steueraufkommen 2007-2009 verwiesen. Danach sind die Steuereinnahmen aus der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, zu der jeder Konsument beiträgt, mit 141,9 Mrd € im Jahr 2009 der größte Einzelposten unter den verschiedenen Steuerarten. Die Mineralöl- bzw. Energiesteuer erbrachte im selben Jahr 39,8 Mrd €. Den zweitgrößten Steuerbetrag erbrachten 2009 die Lohnsteuerzahler mit 135,1 Mrd € - sind das also die Geldgeber, die das Sagen haben? Sicher nicht, denn sie sind ja schon durch die zwangsweise Einbehaltung dieser Steuer im Vergleich zu den Unternehmern entmündigt. Also eben doch jene, die ihr Einkommen mit viel Aufwand klein rechnen, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen? Sie zahlten 2009 Körperschaftsteuer und veranlagte Einkommensteuer in Höhe von zusammen gerade mal 33,6 Mrd €. Auch mit der Gewerbesteuer zusammen sind es nur 66 Mrd €. Die Höhe dieses Betrages kann es also nicht rechtfertigen, dass sie die Geldgeber sind, die das Sagen haben, schon gar nicht als ganze Gruppe, denn es gibt in dieser Gruppe ja Unterschiede wie zwischen Himmel und Hölle im Steuerpotenzial. Letztlich können also nur jene aus dieser Gruppe etwas zu sagen haben, die das größte finanzielle Potenzial haben und z.B. mit der Schaffung oder Vernichtung von Erwerbsplätzen ihre Überlegenheit über andere Menschen ausspielen können, mit anderen Worten, die erpressen können.
Was also meinte der mit seiner Meinung Politik und Bürger beeinflussende Sternredakteur Ulrich Jörges z.B., als er im ZDF Nachtstudio vom 31.1.2010 sagte: "Da sage ich als Steuerzahler gute Nacht. Dafür (ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle) möchte ich nicht bezahlen. Ich möchte, dass jemand, der in der Gesellschaft lebt und über Steuern vom Einkommen anderer lebt, auch dafür eine Leistung erbringt, oder er kriegt es nicht." Nun, von Steuerzahler zu Steuerzahler: Meinte Herr Jörges damit, dass die Menschen nach ihrem momentanen Steuerbeitrag zu bewerten sind? Wer gerade am meisten Steuern zahlt, ist der beste Mensch, wer am wenigsten zahlt, ist der schlechteste Mensch, wenn überhaupt? Wer Steuern auf Einkommen zahlt, darf seine Grundrechte wahrnehmen und frei entscheiden, wer aber nur Verbrauchssteuern zahlt, muss seine Grundrechte zurückstecken und darf nicht frei entscheiden? Hat Herr Jörges daran gedacht, dass sich die finanzielle Lage eines Menschen im heutigen Geldsystem unter Umständen sehr schnell ändern kann, und dass das der Grund dafür ist, dass die Menschen nie genug kriegen und einander zum Wolf werden können? Wollte Herr Jörges mit diesem Einwand gegen eine bedingungslose Grundsicherung womöglich gesagt haben, dass die in seiner Lesart vom Einkommen anderer lebenden Politiker ihr Geld wert sind, denen wir die ganzen Probleme zu verdanken haben? Es ist sicher klug von Herrn Jörges, darüber noch einmal nachzudenken; er ist ja nicht an ein Parteibuch gebunden, oder doch? Womöglich an eines jener Parteien, die sich nicht schämen, ihre Politik der Unterwerfung unter den Mammon als christlich zu bezeichnen?
"Wo alles am Maßstab des Geldes gemessen wird, da kann es wohl kaum je geschehen, dass der Staat gerecht und gedeihlich verwaltet wird." (Thomas Morus, Lordkanzler unter König Heinrich VIII, 1516, in seinem Buch "Utopia", 2. Teil)
Politiker verzichten gern auf die Offenlegung ihres Motivs, handeln aber dennoch nach den Interessen der Geldgeber, wobei auch hier nicht jene Einfluss erhalten, die für die Grundversorgung zuständig sind, sondern jene, die eine Zusatzbefriedigung verschaffen. So wird das Sprichwort "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" höchstens vor Wahlen auf die Masse der Steuerzahler bezogen, auf deren Rücken die Regierung mit ihrem Behörden- und Repressionsapparat lebt. Oder richtet sich die Regierung etwa nach den Interessen der Raucher, die ihr über die Tabaksteuer erhebliche Geldbeträge (fast 14 Mrd €) in die Kasse bringen, oder nach den Interessen der Konsumenten, die ihr mit der Mehrwertsteuer den größten Batzen zur Verfügung stellen, oder fühlen sich die geschröpften Autofahrer in ihren Interessen von der Regierung vertreten dafür, dass sie ihr über die Mineralölsteuer den drittgrößten Steueranteil einfahren? Nein, die Masse der Steuerzahler ist für die Regierung eine Melkkuh, die Geld zu geben hat, ohne dafür das Sagen zu bekommen, wie das dem Gedanken der Demokratie wesentlich näher kommen würde als die jetzige Situation, in der die Wirtschafts- und Geldaristokratie beliebig Einfluss auf die Politik nehmen kann, während Volksabstimmungen verhindert werden.
Der Souverän ist nur dann souverän, wenn er die Macht über das Geld hat, nicht aber, wenn er finanziellen Zwängen unterliegt. Wo Geld das Sagen hat, sind die Menschenrechte dem Zufall überlassen und gelten somit nicht. Auch eine unabhängige Rechtsprechung und ein entsprechender Rechtsstaat bleiben Fiktion, wo das Geld das Sagen hat, weil schon bei der Gesetzgebung das Tor für Willkür offengehalten werden muss, und die meisten Richter ihrem direkten Brötchengeber hörig sind ohne daran zu denken, dass dieser sein Geld von den Steuerzahlern bezieht, auf deren Rücken sie alle leben. Trotz Beteuerung des Gegenteils gilt so in der Praxis das Recht des Stärkeren und nicht die Stärke des Rechts, die primär auf der Wahrung der Grundrechte aufbauen müsste. Nach wie vor muss das Volk darauf hoffen, dass gute Menschen in die Machtpositionen gelangen, doch die Güte des Charakters ist kein Auswahlkriterium, wo Beziehungen, Hörigkeit, Unterwerfung unter die Lügen der Vergangenheit und möglichst ein geschmiertes Mundwerk über die Karriere entscheiden. Volk und Geld sind bis heute zweierlei. Die Macht des Geldes geht deshalb zwangsläufig auf Kosten des Volkes und der Demokratie. Wo Geld das Sagen hat, ist es Anlass zu endlosen Verbrechen aus den Reihen derer, die mehr Macht wollen oder ihre Machtposition zu erhalten trachten. Sie suchen in ihrer Abhängigkeit vom Geld Macht über Menschen, obwohl es im Grunde die Macht über das Geld ist, die sie suchen - und damit sind wir bei jenen Superlogen, die unter dem Menüpunkt "Freimaurer" auf dieser Internetseite beschrieben werden.
Wenn wir den Schutz der Menschenrechte wirklich in die Tat umsetzen wollen, muss die Macht des Geldes überwunden werden. Wie das geschehen kann, ist auf dieser Internetseite beschrieben. Das Volk hat sich früher oder später immer gegen Diktaturen gewehrt. Jetzt unterliegt auch die Regierung der Diktatur des Geldes und kann nicht verwirklichen, was sie eigentlich für richtig halten würde und wofür sie gewählt wurde. Die Überwindung der Macht des Geldes ist ein internationales, überparteiliches und überkonfessionelles Ziel, bei dem es um die Handlungsfreiheit und damit die Würde aller geht. Menschenrechte sind nur solche, wenn sie für alle Menschen gleichermaßen und unabhängig von der Kassenlage gelten. Damit aber erfordert ihr Schutz Wohlwollen und eine Bedingungslosigkeit, von der wir uns unter dem Druck leerer Kassen wegen des herrschenden Geldsystems zunehmend entfernen.
Da das Geld alle Lebensbereiche berührt, und der Existenzkampf sich im Kampf ums Geld manifestiert, gelingt die Überwindung des oft mörderischen Gegeneinander am besten mit einem Finanzsystem, das den Menschenrechten entspricht und die Gleichberechtigung aller Menschen verkörpert. Ein solches Geldsystem ist auf dieser Internetseite beschrieben und kann sofort gesamtstaatlich eingeführt werden.
Die Grundrechtsschutz-Initiative hat mit Jahresbeginn 2008 ein Finanzsystem vorgeschlagen, das man getrost als das Finanzsystem der Zukunft bezeichnen kann, denn es erfüllt die Forderung nach finanzieller Freiheit und dem dauerhaften Ende der Geldprobleme für alle. Damit ist die größte Utopie greifbar geworden!
Die Umstellung auf dieses Verrechnungs- bzw. Gutschriften-System (alle Zahlungen werden als Gutschriften ausgeführt) ist denkbar einfach und in jedem Land der Erde durch Einführung eines einzigen Gesetzes möglich. Man darf sich das ruhig auf der Zunge zergehen lassen: die Beseitigung sämtlicher Geldprobleme von heute auf morgen durch Einführung eines einzigen Gesetzes! Wünschenswert? Der Geldadel und die wenig adelige Herrschaft des Geldes wird damit von selbst Geschichte, wie der Blutsadel zu Geschichte geworden ist, und macht Platz für die Adelung des Charakters und der Gesinnung der Menschen. Utopisch ist daran höchstens noch die Erwartung, dass eine finanziell abhängige Politik von sich aus einen solchen Weg beschreiten wird, obwohl ein fließender Übergang in das neue Geldsystem möglich ist, die Einführung keine größeren Kosten verursacht, und das Gutschriftensystem eine logische Weiterentwicklung des heutigen Finanzsystems im Sinne einer Vereinfachung des Bezugs und Austausches von Leistungen darstellt, worin die ureigenste Aufgabe des Geldes besteht.
Der Systemwechsel von dem bisherigen Bankensystem hin zu einem elektronischen Gutschriftensystem (englisch: clearing- bzw. credit system, italienisch: conto sistema, woraus sich als Kürzel CS ergibt) wurde zunächst mit einer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag zu Beginn 2008 angeregt, nicht weil der Deutsche Bundestag diesbezüglich als besonders aufgeschlossen gelten kann - mit Beschluss vom 18.12.2008 hat der Bundestag die Petition zurückgewiesen -, sondern weil das neue System in Deutschland entwickelt wurde. Nach einigen Schwierigkeiten wegen unvollständiger Veröffentlichung der Petition durch den Petitionsausschuss haben 61 Personen den ungewöhnlichen Vorschlag in seiner vorgeschriebenen Kürze so weit verstanden, dass sie die Petition innerhalb der 6 Wochen-Frist auf der Internetseite des Bundestages mit unterzeichnet haben. Weitere haben dies unter dem damaligen Menüpunkt 'Mitzeichnungs-Möglichkeit' hier getan. Wer den vorgeschlagenen Systemwechsel befürwortet, ist weiterhin eingeladen. Auch Übersetzungen der Petition zur Einreichung in anderen Ländern sind willkommen. Der deutsche Text, verschiedene Übersetzungen sowie Fragen und Antworten zum neuen Geldsystem sind unter dem Menüpunkt 'Die 7. Petition - ein neues Geldsystem' verfügbar.
Finanzielle Freiheit für alle ist heute möglich geworden durch den Wechsel zu einem Verrechnungssystem z.B. über das Internet; und weil diese Freiheit heute durch ein einfaches Gesetz möglich ist, wird sie zu einer politischen Forderung des Grundrechtsschutzes erhoben! Wer es mit dem Schutz der Grundrechte ernst meint und nicht etwa nur einen Eid darauf geleistet hat, wird die schnellstmögliche Einführung des Verrechnungs- bzw. Gutschriftensystems befürworten.
Finanzielle Freiheit für alle ist ein Gebot der Menschenwürde, der Chancengleichheit sowie der Nächstenliebe. Zudem gebietet es die ökonomische Vernunft, eine solche Möglichkeit zur Schaffung von 'Wohlstand für alle' zu nutzen. Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass wir umdenken müssen. Wir sind derart in Beschlag genommen durch die zahllosen Facetten der Geldprobleme und damit verbundene Abhängigkeiten, die für die meisten Menschen den Alltag bestimmen, dass 'finanzielle Freiheit für alle' schwer vorstellbar ist. Schwer vorstellbar aber nur, wo die Hoffnung auf ein solches Maß an Freiheit verschüttet wurde.
Betrachten wir die geschichtliche Entwicklung der Menschheit, dann ist wieder und wieder eine Befreiung aus Sklaverei und Abhängigkeit zu erkennen. Über lange Zeit haben einige Wenige oft rücksichtslos über die Lebensbedingungen von Vielen bestimmt. Es mussten Mitbestimmungsrechte blutig erkämpft werden, und die sind heute durch sogenannte Sachzwänge und das Versagen des Rechtssystems wieder bedroht. Der nächste Schritt muss deshalb heraus aus den finanziellen Zwängen führen.
Eine Welt ohne Geldprobleme bedeutet das Ende der Ausbeutung von Mensch und Natur. Es ist eine freie Welt, in der die Menschen finanziell nicht mehr erpressbar sind und es nicht nötig haben, die Natur rücksichtslos auszubeuten. Es wird sich zeigen, wer die Menschen nicht aus der finanziellen Erpressbarkeit entlassen möchte und sich dem vorgeschlagenen Systemwechsel entgegen stellt. Zunächst geht es darum, die Machbarkeit einer Welt ohne Geldprobleme international und auf breiter Basis bekannt zu machen, dazu ist jeder Beitrag willkommen!
Über das Menü auf dieser Internetseite können Sie darüberhinaus neben verschiedenen Aspekten des Grundrechtsschutzes in Deutschland die 6 Petitionen an den Deutschen Bundestag vom April 2007 einsehen. Mit diesen werden auf jeweils 1 Seite konkret jene Gesetzesänderungen gefordert, die den Umbau des derzeitigen Richterstaates in einen Rechtsstaat bewirken, in dem die Menschenrechte nicht länger der Willkür ausgeliefert sind. Ein Staat, in dem man dem Schutz Gottes vertrauen muss, wenn man vor Gericht zieht, ist kein Rechtsstaat!
Da selbst die höchsten Gerichte in Deutschland nicht unabhängig von der Finanzlage entscheiden, geschweigedenn die Politik, wurde die Petition für die Einführung eines neuen Geldsystems eingereicht. Anstatt die Fertigstellung eines ausführlichen Buches über das neue Geldsystem abzuwarten, erschien es dringender, eine Zusammenfassung des Vorschlags auf 1 Seite in Petitionsform zu bringen und die Diskussion darüber zu eröffnen.
Am Geld hängt also auch der Grundrechtsschutz. Eine Justiz nach Kassenlage bzw. Finanzinteressen gehört mit zum Erbärmlichsten was sich ein Staat leisten kann, der sich zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet hat. Entsprechend verschachtelt und widersprüchlich ist das deutsche Rechtssystem, das in weiten Teilen auf ein Rechtsverweigerungssystem hinausläuft. Einiges davon wird auf dieser Internetseite bereits aufgezeigt. In eiserner Solidarität hält die Richterschaft zusammen, denn das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich erklärt, dass das Grundgesetz (Art. 19 Abs.4) nur Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährt (1 PBvU 1/02). Das aber bedeutet: der Richter ist das Recht, und damit der Rechtsstaat ein Richterstaat.
Schutz der Grundrechte, und damit die Achtung von Mensch und Natur, muss zweifellos in vielen Bereichen hergestellt bzw. verbessert werden. Doch wo sollte dieser Schutz am ehesten gegeben sein, wenn nicht an Gerichten, die der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sind, und deren Richter als Voraussetzung ihrer Berufstätigkeit einen Eid auf das Grundgesetz und den ausschließlichen Dienst an Wahrheit und Gerechtigkeit geleistet haben? Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass es auch im rechtsprechenden Beruf nicht wenige Menschen gibt, denen der Zweck die Mittel heiligt, und denen der geleistete Eid auf das Grundgesetz nichts bedeutet. Sie befinden sich damit in Gesellschaft eines Adolf Hitler, der am 30. Januar 1933 bei seinem Amtsantritt als Reichskanzler den vorgeschriebenen Eid auf die Weimarer Verfassung mit den darin enthaltenen Grundrechten geleistet hat, um rechtmäßig in die gewünschte Machtposition zu gelangen, dann aber keinen Monat später sämtliche Grundrechte außer Kraft setzte, um an ihrer Stelle seine Diktatur zu errichten, in der Menschlichkeit nicht mehr als Wert angesehen wurde. Die deutsche Justiz unterwirft sich heute wie damals weitgehend der Politik, anstatt im System der Gewaltenteilung ein unabhängiges Gegengewicht gegen Grundrechtsverletzungen durch die Politik zu sein; mehr dazu finden Sie in den 6 Petitionen.
Die Regierung muss sich heute vor nichts so sehr hüten wie vor dem Rückwärtsgang in Bezug auf die Freiheit. Die ganze Geschichte ist als Entwicklungsgeschichte der Freiheit zu sehen, und die Menschenrechte sind unsere größte Errungenschaft. Ihnen muss das Sicherheitsstreben der Regierung gelten, denn Schutz der Menschenrechte ist logischerweise der beste Schutz für die Menschen und die wichtigste Aufgabe jeder vom Volk gewählten Regierung.
An dieser Stelle darf auf die Verfassung von Frankreich hingewiesen werden, die bis heute die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 beinhaltet durch den Satz in der aktuellen Präambel: "Das französische Volk verkündet feierlich seine Verbundenheit mit den Menschenrechten und mit den Grundsätzen der nationalen Souveränität, so wie sie in der Erklärung von 1789 niedergelegt und in der Präambel der Verfassung von 1946 bestätigt und ergänzt wurden." Auch wenn diese Aussage die Geltung der Menschenrechte von 1789 relativiert, lohnt es sich, auf die Argumentation der damaligen Menschenrechtserklärung zu schauen. In der Verfassung von 1789 heißt es zu Beginn der Präambel: "Da die Vertreter des französischen Volkes erwogen haben, dass die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen sind, haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist."
In Artikel 2 heißt es sodann:
"Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung." (Quelle: www.verfassungen.eu/f/ )
Diese Rechte stehen heute nicht mehr vor Augen, da sie unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt wurden, mit dessen Hilfe sie relativiert und verwässert wurden. Sofern jedoch nicht auf das Widerstandsrecht gegen Unterdrückung zurückgegriffen werden soll, sind Menschenrechte wie alle anderen Rechte auf entsprechende Rechtsprechung angewiesen. Ein auf dem Papier stehendes Recht hat man aber erst dann wirklich, wenn eine entsprechende Rechtsprechung garantiert werden kann. Und das ist weder in Frankreich noch in Deutschland der Fall, obwohl das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung 1 BvR 479/92 wieder einmal festgestellt hat: "Die Fachgerichte sind von Verfassungs wegen verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften die Grundrechte als 'Richtlinie' zu beachten. ... übersehen oder verkennen die Gerichte die Ausstrahlungswirkung der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen bei der Entscheidung eines konkreten Falles, so verletzen sie als Träger öffentlicher Gewalt die dadurch betroffene Prozesspartei in ihren Grundrechten" (Quelle: BVerfGE 96, 398). Leider sind das nur schöne Worte, denen das BVerfG bewusst nicht die entsprechend wirksamen Taten folgen lässt.
Die Grundrechtsschutz-Initiative hat mit ihren 6 Petitionen dort angesetzt, wo der Grundrechtsschutz am ehesten gegeben sein sollte, leider aber nicht gegeben ist. Täglich werden Grundrechte an deutschen Gerichten mit Füßen getreten, wird die Würde des Menschen verletzt, sehen sich Rechtsuchende richterlicher Willkür ausgeliefert, entzieht sich das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung für diesen Zustand - und der Gesetzgeber? Er vergrößert weiter den Wust an widersprüchlichen Gesetzen, die der Willkür Tür und Tor öffnen.
Wer keine eigene Erfahrung mit der deutschen Gerichtsbarkeit in der Praxis hat, dem sei die Literaturauswahl (im Menü am rechten Bildschirmrand) empfohlen