Musterklage gegen Hartz IV
Wir machen die im Text 'Hartz und die Grundrechte' erwähnte Musterklage vom April 2009 hier noch einmal direkt zugänglich. Die Klage umfasst nicht alle Argumente gegen Hartz IV, sondern konzentriert sich auf die verfassungsrechtliche Argumentation gegen die Sanktionen, mit denen die Erwerbslosen erpresst werden. Sie eignet sich für Klagen auf Sozialhilfe statt Alg II und für Klagen gegen Eingliederungs-Verwaltungsakte. Es sollte aber möglichst in jeder Klage gegen die Hartz-Behörden auf die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile von Sozialgesetzbuch II und III hingewiesen werden, bis die Regierung oder das Bundesverfassungsgericht diese Gesetze aufhebt - und sei es auf Veranlassung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, der eine interessante Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot in der EU entwickelt hat. Hierzu stellen wir als Argumentationsbeispiel einen Schriftsatz vom August 2011 an das Sozialgericht Konstanz zur Verfügung.
Deutschland war nicht in der Lage, sich von der Hitler-Diktatur selbst zu befreien, schon weil die Mehrheit sie gar nicht als Diktatur empfand, sondern Teil des Nationalrausches war. Und heute scheint es nicht besser zu sein: Die Hartz-Diktatur wird nur von den Betroffenen als solche empfunden, weil Justiz und Massenmedien sich wie damals am Hintern der Staatsführung verlustieren. Selbst von den Opfern der Diktatur wagen es die meisten nicht einmal, zu ihrer eigenen Wahrnehmung zu stehen und lassen sich von der Übermacht auch noch Schuldgefühle einreden.
Es ist zu hoffen, dass diesmal der Europäische Gerichtshof aus dem deutschen Dilemma heraushilft, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht nun schon seit 7 Jahren weigert (die ersten Verfassungsbeschwerden wurden bereits vor Inkrafttreten von Hartz IV eingereicht), die Hartz-Diktatur als solche bloß zu stellen.
Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit für die Rechtsprechung, angesichts der Borniertheit der Staatsführung und dem bevorstehenden Zerplatzen des Zinsgeldsystems, der Inanspruchnahme des Widerstandsrechtes mit dem, was man noch hat oder greifen kann, zuvor zu kommen.
Die Musterklage vom April 2009 hat bislang (September 2011) nur dazu geführt, dass das Sozialgericht Prozesskostenhilfe verweigert hat und die Beschwerde dagegen seit Juli 2009 beim Landessozialgericht Stuttgart liegt. Die Fachgerichte scheuen offenbar die Auseinandersetzung mit Grundrechtsfragen wie der Teufel das Weihwasser. Sie behaupten, sich an die Gesetze zu halten (obwohl das angesichts der Widersprüchlichkeit der Gesetze gar nicht möglich ist) und gehen davon aus, dass die aus Wahlen hervorgegangene Regierung für die Übereinstimmung der Gesetze mit den Grundrechten gesorgt hat. Mit dieser Regierungstreue unterscheiden sich die heutigen Gerichte nicht von denen des Dritten Reichs. Sie sind nicht bereit, gegen Grundrechtsverletzungen durch die Regierung effektiven Schutz zu bieten.