Frieden braucht

Freiheit

 

Freiheit braucht

Gerechtigkeit

 

Gerechtigkeit braucht

die Bereitschaft zur

Objektivität

    

Objektivität braucht

die Befreiung

von Not

 

 Befreiung von Not

braucht

bedingungsloses Geld

 

bedingungsloses Geld

braucht

ein neues

Geldsystem

- und ein Grundrecht

auf Geld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgreiche Zinsforderung gegen das Jobcenter

Ein Hartz-IV-Empfänger wurde vom Jobcenter 2007 - 2009 mit Sanktionen verfolgt, davon 6 Monate Totalsanktionierung. Gegen alle Sanktionen klagte er vor den zuständigen Sozialgerichten. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfahren vor den Sozialgerichten führten jedoch dazu, dass das Jobcenter alle sanktionierten Beträge nachzahlen musste. Für diese Nachzahlungen in Höhe von 7.541 € forderte er im August 2012 vom Jobcenter Zinsen, nachdem seine Zinsforderung in den Gerichtsverfahren gegen die Sanktionen übergangen worden war, und das Gericht sich entgegen § 44 SGB I auf den Standpunkt stellte, die Zinsforderung könne nicht Gegenstand der Klagen gegen die Sanktionen sein. Die Zinsforderung vom August 2012 an das Jobcenter finden Sie hier.

Da das Jobcenter auch auf diese Forderung nicht reagierte, wurde im September eine neue Klage eingereicht. Mit welcher Verzögerungstaktik Sozialgericht und Jobcenter darauf reagierten, sehen Sie hier.

Eine entschiedene Antwort vom 11.12.2012 führte dann aber zu einer sofortigen Bestätigung der Zinszahlungsbereitschaft mit Schreiben vom 13.12., siehe hier, und zu einer Gutschrift des im August geforderten Zinsbetrages in Höhe von 329 € am 17.12.2012. Das ist ein kleiner Erfolg, doch das Jobcenter, geschützt von den Gerichten, macht mit seiner Taktik weiter.

Obwohl das Jobcenter durch die Klagen alle Sanktionen zurücknehmen musste, kam es zu keinem Urteil, das dem Jobcenter in Zukunft ähnlich rechtswidriges Verhalten untersagen würde, so dass auch andere Betroffene davor geschützt wären. Die Sozialgerichte weigern sich, die Rechtswidrigkeit der Sanktionen festzustellen. Es liegt in der Absicht der Behörden, das von der Regierung installierte Repressionssystem aufrecht zu erhalten, und dafür darf erfolgreicher Widerstand möglichst nicht Schule machen. Dass sich das Sozialgericht auch davor drückt, den Anspruch auf Verzinsung zu bestätigen, liegt an seiner Mitverantwortung an den Sanktionen und langen Gerichtsverfahren, die der Regierung Zeit lassen, für ihre Repressionspolitik zu werben und sich mit einer steigenden Zahl von Sanktionen zu brüsten.

Den Jahresberichten der Bundesagentur für Arbeit zufolge stieg die Zahl der neu verhängten Sanktionen von 735.342 im Jahr 2009 auf 912.185 im Jahr 2011. Und 2012 kolportieren die Massenmedien den Stolz der Regierung, die Millionenschwelle bei den neu verhängten Sanktionen überschritten zu haben. Leider wehren sich die wenigsten der Betroffenen, und so werden auch die Sanktionen gegen Erwerbslose zu einem lukrativen Geschäft für die Regierung: Bei nur 30 € Sanktion über 3 Monate ergibt sich bei 1 Mio Sanktionierten schon eine Einsparung von 90 Millionen Euro im Jahr, nicht gerechnet die Totalsanktionierungen, bei denen auch die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung 'eingespart' werden. Bis zu ihrer gänzlichen Einsparung ab 1.1.2011 waren für Arbeitslosengeldempfänger die Mindestbeiträge zur Rentenversicherung eingezahlt worden, was z.B. 2009 monatlich 97,78 € ausmachte, die zu 58,272 % von der RV Bund und zu 41,728 % von dem regionalen Träger des Jobcenters zu tragen waren. Besonders pikant: Die Jobcenter, wenn sie die Rücknahme von Totalsanktionen nicht vermeiden konnten, haben 'vergessen' die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nachzuzahlen, weil das unmittelbar gar nicht auffällt. Deshalb sei hier darauf aufmerksam gemacht, dass vorsätzlich vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung nach § 25 Abs. 1 SGB IV erst nach 30 Jahren verjähren. In obigem Beispiel ist eine Totalsanktionierung über 6 Monate im Jahr 2009 enthalten. Die nicht gezahlten Beiträge zur KV und RV für 6 Monate betragen rund 800 € an weiterem Einsparungsanreiz für die Sanktions-Hunter im Jobcenter, und das ist ja kein Einzelfall. Dabei würde eine Mitteilung an die Rentenversicherung genügen, dass der/die Betroffene in der fraglichen Zeit doch EmpfängerIn von Arbeitslosenhilfe war, denn die RV kann dann die erforderlichen Beiträge nachträglich selbst einziehen. Die KV hat Pech gehabt.    

Über 60 % der Bevölkerung spenden Beifall zu dieser Politik und vergessen, dass eine Mehrheit der Deutschen auch der menschenverachtenden Politik eines Adolf Hitler zugestimmt hat, zur Schmach für die Demokratie, eine Schmach, der wir heute noch zuzuschreiben haben, dass das Volk den Bundespräsidenten nicht direkt wählen darf. Würden sich mehr Sanktions-Betroffene gegen ihre Sanktionierung wehren (die meisten sind jedoch in der erbärmlichen Lage, keine Sanktion riskieren zu dürfen, wie das Zweck der erpresserischen Agendapolitik ist), wären die Sanktionen für die Regierung bald kein lukratives Geschäft mehr, so dass sie ihre Augen öffnen könnte für die ihr vom Grundgesetz gestellte Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern das Existenzminimum zu sichern, ohne sie in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden.