Frieden braucht

Freiheit

 

Freiheit braucht

Gerechtigkeit

 

Gerechtigkeit braucht

die Bereitschaft zur

Objektivität

    

Objektivität braucht

die Befreiung

von Not

 

 Befreiung von Not

braucht

bedingungsloses Geld

 

bedingungsloses Geld

braucht

ein neues

Geldsystem

- und ein Grundrecht

auf Geld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung des Arbeitsmarktes

Die im Text genannte Tabelle zur Entwicklung des Arbeitsmarktes 2000-2007 ist hier noch einmal direkt zugänglich gemacht.

Was es mit dem Jobwunder 2011 auf sich hat, zeigte sich in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18.1.2012. Hier machte das 'Arbeit und Soziales dezimierende Ministerium' folgende Angaben zu den Abgängen aus der Arbeitslosenstatistik (BT-Drucksache 17/8323, Frage 77 und 78):

Bei den Langzeitarbeitslosen (d.h. über 1 Jahr Arbeitslosigkeit) beendeten, wie es so schön heißt, 1.394.835 Personen ihre Arbeitslosigkeit. Davon gingen aber

35 % in die Arbeitsunfähigkeit

23 % in Maßnahmen der Jobcenter

11,1 % in Sanktionen

3 % in den Vorruhestand

4,1 % sind aus dem Erwerbsleben ausgeschieden

Ganze 14,9 % gingen in den  1. Arbeitsmarkt.                                                                                                                   Auf wie lange ist offen.

Ist das ein Jobwunder?

Auch von den 6.437.172 Kurzzeitarbeitslosen, die ihre Arbeitslosigkeit 2011 beendet haben, gingen nur 34 % in den 1. Arbeitsmarkt, aber

22,9 % in Maßnahmen der Jobcenter

21,4 % in die Arbeitsunfähigkeit

9,9 % in Sanktionen

1,2 % in den Vorruhestand

0,3 % sind aus dem Erwerbsleben ausgeschieden

Diese Bankrotterklärung des Hartz-Systems wird von der Regierung als Erfolg verkauft, und der Namensgeber dieser Reform, Peter Hartz, damals Personalvorstand - bei VW -, klopft sich auf die Schultern und verkündet, dass diese Statistik ihm zwar einige Jahre verspätet, aber doch recht gäbe, denn die Arbeitslosenzahl sei inzwischen auf das angestrebte Niveau gesunken (egal wie). Dabei haben wir die irreführenden Arbeitslosenzahlen dem sog. Gesetzgeber zu verdanken, der in §16 SGB III als arbeitslos nur die definiert hat, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben und der BA für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen. Das ZDF war am 2.11.2017 endlich (nach wieviel Jahren der Falschinformation?) bereit, in seiner Heute-Sendung den Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup zu Wort kommen zu lassen, der zu diesem Thema schon lange Klartext redet, und einige Gruppen zu benennen, die aus der Verkündigungszahl der Arbeitslosen herausgerechnet werden:

- jene, die in sog. Fördermaßnahmen sind

- die 1-€-Jobber

- die krank sind und deshalb nicht zur Verfügung stehen

- die bei anderen Agenturen für die Vermittlung in Arbeit registriert sind

- die älter sind als 58 Jahre

Für Letztere gibt es seit 2003 ein eigenes Gesetz zur Fälschung der Arbeitslosenzahl, § 53a SGB II, durch welches Leistungsbezieher nach ihrem 58. Lebensjahr u.U. nicht als arbeitslos gezählt werden, unabhängig davon, dass auch dieses Gesetz den Betroffenen nur eine teilweise Befreiung von den Jobcenter-Schikanen bringt. Nicht genannt in der Aufzählung des ZDF sind z.B. die Totalsanktionierten, und Prof Bontrup, der von Schönrechnung der Arbeitslosenzahl und von Volksverdummung spricht, rechnet auch prekär Beschäftigte mit hinzu, die von ihrer Arbeit nicht leben können.

In der beabsichtigten Täuschungswirkung kann die Schönrechnung der Arbeitslosenzahl mit der 2015 bekannt gewordenen Software zur Fälschung der Abgaswerte - bei VW - verglichen werden. Beiden Täuschungen ist eines gemeinsam: Ein Autokanzler und ein Personalvorstand, bzw. das Freimaurerduo Schröder/Hartz (siehe Menüpunkt Freimaurer). Die kriminelle Energie der verantwortlichen Personen sollte durch die beabsichtigte Täuschungswirkung ausreichend belegt sein.

Unter dem Titel "Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform" haben Prof. Vobruba und Sonja Fehr in den WSI-Mitteilungen 5/2011 ihre sich über die Jahre 2002-2007 erstreckende Analyse zum Erfolg der Arbeitsmarktpolitik vorgelegt und sind zu dem Ergebnis gekommen: "Alg-II-Bezieher haben im neuen Sozialleistungsregime etwas schlechtere Chancen auf einen Austritt aus der Arbeitslosigkeit als Sozial- und Arbeitslosenhilfebezieher im alten Regime. [...] Wenn die Hartz-IV-Reform gegen gesellschaftlich breit geteilte Gerechtigkeitsvorstellungen verstoßen hat, dann steht diesen Kosten kein Nutzen gegenüber." Das ist die vorsichtige Ausdrucksweise von Wissenschaftlern, der wir es mit zu verdanken haben, dass dieses unmenschliche Regime so lange Bestand haben kann. Deutschland ist im Hinwegschauen über die eigene Unmenschlichkeit eben Weltmeister.

Wir empfehlen, diese verlogene Politik mit den Lügen der Nationalsozialisten zu vergleichen. Wie damals wird die Propaganda der Regierung von der Presse getragen und von den Gerichten unterstützt. Diese Geschlossenheit ist nicht etwa kennzeichnend für die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung, sondern für faschistoide Zustände. Das Symbol des Faschismus war bekanntlich ein zusammengeschnürtes Rutenbündel mit einem Beil. Braucht das noch eine Erklärung? Die Wahrung der Menschenrechte ist jedenfalls mit einem zusammengeschnürten Rutenbündel, aus dem ein Beil ragt, unvereinbar. Doch leider passt dieses Bild auf die Hartz-IV-Politik und eine Gerichtspraxis, die Rechtsbeugung mit einer Turnübung zu verwechseln scheint.

Lesen Sie mehr dazu unter "Fördern und Fordern?"

Arbeitsmarktzahlen von 2013 finden Sie in dem Beitrag "Hintergrund"