Schlag gegen Hartz IV
Nach 10 Jahren Hartz-IV-Faschismus und der Weigerung der Gerichte, diese stinkende Hinterlassenschaft des Totenkopf-Freimaurers Schröder wegzuräumen und die Grundrechte der Betroffenen zu schützen, sowie ohne die Aussicht, dass eine ausländische Macht einmarschieren wird, um den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland ein Ende zu bereiten, angesichts schließlich der finanziellen Erpressung, der sich die Mehrheit im Parlament verschrieben hat, ist es höchste Zeit, das Widerstandsrecht aus Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes hervorzuholen.
Wie heute Kriege ohne Kriegserklärung geführt werden, so werden auch Menschenrechte abgeschafft ohne deren Abschaffung zu erklären. Wer sich nicht speziell mit der Frage beschäftigt, geht davon aus, dass die Regierung die Grundrechte schützt, wie es das Grundgesetz vorsieht. Folglich ist für diese Leute alles grundrechtskonform, was von der Regierung kommt. Ein eigenes Urteil bilden sie sich erst gar nicht. Dabei sind Grundrechte Schutzrechte gegen Übergriffe des Staates! Das hat das Bundesverfassungsgericht von Anfang an festgestellt. Und das bedeutet, dass Verstöße gegen die Menschenrechte primär durch die Regierung und ihre Behörden verübt werden! Die Agentur für Arbeit ist eine solche Behörde.
Da auch bei Jobcenter-MitarbeiterInnen von einem fehlenden Grundrechtsbewusstsein auszugehen ist, bildet Aufklärung die wichtigste Maßnahme. Sie finden deshalb hier einen Auszug aus dem Grundgesetz speziell für Jobcenter-MitarbeiterInnen, damit diese ohne viel Aufwand sehen können, gegen welche Grundrechte sie täglich verstoßen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), bei der das Grundgesetz in Buchform kostenlos bezogen werden kann, schreibt über dessen Inhalt: "In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System und Wertentscheidungen festgelegt." Wer also unter Schikanen eines Jobcenters leidet, sollte den betreffenden MitarbeiterInnen zunächst einen für ihre Arbeit relevanten Auszug aus Artikel 1-20 des Grundgesetzes zukommen lassen, mit der freundlichen Bitte um Beachtung. Nachdem das Sozialgericht Gotha am 26.5.2015 beschlossen hat, die Sanktionsregelungen für grundrechtswidrig zu halten, eignet sich auch die diesbezügliche Nachricht des MDR vom 28.5.2015 als Anlage für Jobcenter-MitarbeiterInnen.
Verbessert sich die Praxis dadurch nicht, sollten Sie Ihren Frust und Ihre Wut nicht in sich hineinfressen, sondern beim nächsten Schikanetermin an der Türklinke zu dem Raum, in den Sie unter Sanktionsdrohung vorgeladen wurden, mit voller Wucht rauslassen. Türklinken halten einiges aus, und der Schlag auf die Türklinke soll die betreffende Person des Jobcenters an die Wahrung der Grundrechte erinnern. Sie können ihr den Schlag auf die Türklinke auch gleich als Protest gegen ihre tägliche Verletzung der Grundrechte erklären, das Gespräch aber trotzdem in ruhigem Ton führen. Der für die 'Meldepflicht' von Hartz-IV-Geplagten relevante § 309 SGB III besagt in Absatz 3, dass Arbeitslose der Meldepflicht auch dann nachkommen, wenn sich die meldepflichtige Person zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Nutzen Sie diesen kleinen Spielraum für einen unerwarteten Schlag gegen Hartz IV und platzen Sie ohne anzuklopfen mit einem Schlag auf die Türklinke herein. Zur Erklärung können Sie sich auch gerne auf diese Internetseite berufen.
Hier finden Sie ein Beispiel aus der Praxis. Das Jobcenter protokolliert 'Kundenkontakte' wie es die Stasi der DDR getan hat. Spätestens über die Akteneinsicht bei einer Klage gegen das Jobcenter kann Einblick in diese Aufzeichnungen genommen werden. In dem hier vorgelegten Beispiel ist u.a. interessant, wie die Jobcenter-Mitarbeiterin auf das Vorlegen des Grundgesetzauszuges reagiert hat. Sie schreibt: "Auf keine Diskussion mit 'dem Kunden' eingelassen." Die Jobcenter-MitarbeiterInnen werden eine Anweisung erhalten haben, sich genau so zu verhalten. Es ist für den Faschismus typisch, dass sich seine Vertreter auf keine offene Diskussion einlassen, sondern Gewalt anwenden, wenn der geforderte Gehorsam ausbleibt. Diese faschistoide Front in den Jobcentern gilt es zu durchbrechen. Das im Mai 2015 veröffentlichte Buch von Inge Hannemann "Die Hartz IV Diktatur" wird einen Beitrag dazu leisten - wenn Sie es lesen und weitertragen, z.B. Kopien des Buchcovers Jobcenter-MitarbeiterInnen, BürgermeisterInnen, RichterInnen oder LandrätInnen zukommen lassen, denn die Buchhandlungen stellen dieses Buch nicht aus, teils weil sie zu der Hartz IV-tragenden Mehrheit gehören, teils um von den Behörden nicht geschnitten zu werden. Frau Hannemann beschreibt in ihrem Buch ein faschistoides System, das seit 2004 unter der Leitung des Ex-Militärs Frank-Jürgen Weise steht (er hatte sich nach seiner Schulzeit für 12 Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet und steht heute im Rang eines Oberst der Reserve), der bevorzugt Führungskräfte aus der Bundeswehr rekrutiert, die das System von Befehl und Gehorsam verinnerlicht haben und an die anderen MitarbeiterInnen der Jobcenter weitergeben, damit diese es mit der Ausrede, das Gesetz schreibe es zwingend vor, rücksichtslos auf die Hartz-IV-Geplagten anwenden.
Doch wenn die Jobcenter sozusagen in ihrer eigenen Sprache von Schlägen auf die Türklinken widerhallen, dann besteht eine Chance, dass sich genügend MitarbeiterInnen in den Jobcentern für die Abschaffung der Hartz-IV-Vollzugsordnung einsetzen und deren Anwendung verweigern. In der Masse werden sie, die sich an der Entsolidarisierung der Erwerbslosen beteiligen, hoffentlich stark genug dazu sein.
Zahlreiche JobcentermitarbeiterInnen sind beamtet und sollten an § 63 Bundesbeamtengesetz erinnert werden: "Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung." Auch sie haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet (§ 64): "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren", was bei grundrechtswidrigen Gesetzen wie den Sanktionsnormen des SGB II natürlich schwierig ist, denn es ist nicht möglich, Grundrechte und ihnen entgegenstehende Gesetze zu wahren. Doch das Grundgesetz gibt auf dieses Dilemma eine klare Antwort: Die Grundrechte binden als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1), in keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" (Art 19 Abs. 2). Also erinnern Sie an die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen. Das Beamtengesetz verpflichtet zu Widerstand gegen die Verletzung von Grundrechten! Kein Beamter, der Hartz-IV-Sanktionen verhängt oder bestätigt, wird dieser Verantwortung gerecht; sie verstoßen alle gegen ihren Eid und gegen ihre Berufspflichten. Da das Strafgesetzbuch in § 154 solches Verhalten als Straftat ansieht, sind jene, die Sanktionen gegen Alg II-Leistungsberechtigte (§ 7 SGB II) verhängen, Verbrecher.
Und noch etwas muss gesagt werden: Staatliche Institutionen, welche die Grundrechte nicht respektieren, haben nach den Wertentscheidungen des Grundgesetzes keinen Anspruch auf Respekt! Sie verbreiten Angst, um auf diesem Weg einen Respektersatz zu erzwingen, und das nennt man Faschismus.
Die Sanktionen nach SGB II und III haben nur einen Zweck: Die Förderung und Erhaltung der Erpressbarkeit der arbeitsfähigen Bevölkerung. Sie verstoßen grundsätzlich gegen die Menschenrechte, auch wenn die Gerichte sich weigern, dies einzugestehen - indem sie sich diesbezüglich 'auf keine Diskussion einlassen'.